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Christuskirche, Dreieinigkeitskirche, Gustav-Adolf-Kirche, St. Johannis, St. Lukas und St. Salvator

3. Kanzelabkündigung (16.06.2024 und 23.06.2024, mit dem endgültigen Wahlvorschlag)

 

Liebe Gemeinde,

„Stimm für Kirche“ – unter diesem Motto findet am 20. Oktober die Kirchenvorstandswahl statt.

Gewählt wird ein gemeinsamer Kirchenvorstand für die Pfarrei Schweinfurt-Stadt, die Kirchengemeinden bilden qualifizierte Stimmbezirke, d.h. für jede Kirchengemeinde ist, abhängig von der Größe, eine bestimmte Anzahl von zu wählenden KV-Mitgliedern vorgesehen: für Dreieinigkeitskirche, Gustav-Adolf-Kirche und St.Salvatorkirche jeweils 2, für St.Johannis 3, für Christuskirche und St. Lukas je 4.

Der Vertrauensausschuss hat den endgültigen Wahlvorschlag aufgestellt. Er enthält folgende Namen:

Gert Ehrlich, Barbara Hellmann, Timo Menschner, Dr. Jürgen Schott, Claudia Schemm, Alexandra Warmuth (Schweinfurt-Christuskirche),

Valentina Böttcher, Abolghassem Nekoupoor-Sigaroudi, Ingo Rüd (Schweinfurt-Dreieinigkeitskirche),

Svetlana Kiel, Michele Pfister, Barbara Schmidt, Wolfgang Schwarz (Schweinfurt-Gustav-Adolf-Kirche),

Jens Drescher, Kerstin Feuerstein-Dörnhöfer, Nicolas Friedel, Ulrich Herrmann, Christian Knoche, Johanna Wagner, (Schweinfurt-St.Johannis),

Birgit Assmann, Barbara Höger, Monika Oehlgardt, Michael Urlaub (Schweinfurt-St.Salvator),

Gerhard Hüßner, Ralf König, Klaus Scherer, Theresa Schefbeck, Vera Schleyer, Waldemar Schulz, Christian Stoßberg (Schweinfurt-St.Lukas).

Diese 30 Männer und Frauen aus unseren Gemeinden haben sich zur Kandidatur bereit erklärt. Das heißt: Sie sind bereit, mit ihrer Person, ihrer Zeit und Kraft, sich einzusetzen für die Lebendigkeit und für die Aufgaben unserer Gemeinde. Wir können sie darin bestärken durch unser Interesse und durch unsere Stimmabgabe. Bitte merken Sie sich den 20. Oktober vor. Es ist der Wahltag. Dadurch, dass Sie zur Wahl gehen oder von der Briefwahl Gebrauch machen und Ihre Stimme abgeben, entscheiden Sie sich für unsere evangelischen Gemeinden.

Der Vertrauensausschuss


 

2. Kanzelabkündigung (19.05.2024)
mit vorläufigem Wahlvorschlag

Liebe Gemeinde,

„Stimm für Kirche.“ – unter diesem Motto findet am 20. Oktober die Kirchenvorstandswahl statt.

Gewählt wird ein gemeinsamer Kirchenvorstand für die Pfarrei Schweinfurt-Stadt, die Kirchengemeinden bilden qualifizierte Stimmbezirke, d.h. für jede Kirchengemeinde ist, abhängig von der Größe, eine bestimmte Anzahl von zu wählenden KV-Mitgliedern vorgesehen: für Dreieinigkeitskirche, Gustav-Adolf-Kirche und St.Salvatorkirche jeweils 2, für St.Johannis 3, für Christuskirche und St. Lukas je 4.

26 Männer und Frauen aus unseren Gemeinden haben sich bis jetzt zur Kandidatur bereit erklärt. Das heißt: Sie sind bereit, mit ihrer Person, ihrer Zeit und Kraft, sich einzusetzen für die Lebendigkeit und für die Aufgaben unserer Gemeinde. Wir können sie darin bestärken durch unser Interesse und durch unsere Stimmabgabe. Dazu bekommen Sie, liebe Gemeinde, heute wichtige Informationen.

Der Vertrauensausschuss hat den vorläufigen Wahlvorschlag aufgestellt. Er wird am 19.05.2024 in den Gottesdiensten verlesen.

Sie können weitere Kandidatinnen und Kandidaten benennen. Dazu gilt eine Frist von 10 Tagen, die am 30.05.2024 endet.

Geben Sie Ihre Vorschläge bitte in diesem Zeitraum an den Vertrauensausschuss, bzw. ans Pfarramt.

Der Vertrauensausschuss muss Kandidatinnen und Kandidaten in den Wahlvorschlag aufnehmen, wenn sie wählbar sind und von mindestens 60 wahlberechtigten Gemeindemitgliedern schriftlich vorgeschlagen wurden.

Bitte merken Sie sich den 20. Oktober vor. Es ist der Wahltag. Dadurch, dass Sie zur Wahl gehen oder von der Briefwahl Gebrauch machen und Ihre Stimme abgeben, entscheiden Sie sich für unsere evangelische Gemeinde.

Der Vertrauensausschuss

 

1. Kanzelabkündigung (24.03.2024)

Am 20. Oktober 2024 werden die Kirchenvorstände der evangelischen Kirchengemeinden in ganz Bayern neu gewählt. 

Die Kirchenvorstände der Pfarrei Schweinfurt-Stadt haben beschlossen, bei dieser Wahl einen gemeinsamen Kirchenvorstand für die Kirchengemeinden Christuskirche, Dreieinigkeitskirche, Gustav-Adolf-Kirche, St. Johannis, St. Lukas und St. Salvator zu bilden. Dort werden alle Kirchengemeinden entsprechend ihrer Gemeindegliederzahl vertreten sein. (Christuskirche 4 Kirchenvorsteher:innen, Dreieinigkeitskirche 2, Gustav-Adolf-Kirche 2, St. Johannis 3, St. Lukas 4, St. Salvator 2.) Insgesamt sind 17 Kirchenvorsteher:innen zu wählen. Der Wahlvorschlag soll die doppelte Anzahl an Kandidierenden, also mindestens 34 Leute umfassen. 

Nach der Wahl werden von den Gewählten und den Pfarrstelleninhaber:innen der sechs Stadtpfarrei-Gemeinden noch drei weitere Mitglieder berufen.  

Die wichtigsten Informationen zur Wahl: 

Wählen dürfen alle Gemeindeglieder, die am Wahltag 14 Jahre alt und konfirmiert bzw. in die evangelische Kirche aufgenommen sind oder mindestens 16 Jahre alt sind und seit 3 Monaten in einer unserer Kirchengemeinden wohnen.  

Wählbar sind Gemeindemitglieder ab 18 Jahren. 

Die Kirchenleitung hat eine allgemeine Briefwahl vorgesehen. Das heißt: Alle Wahlberechtigten bekommen ihre kompletten Wahlunterlagen ohne Antrag per Post. Sie können damit in Ihr Wahllokal kommen oder direkt Briefwahl durchführen. 

Zur Vorbereitung der Wahl und zur Aufstellung des Wahlvorschlags wurde ein gemeinsamer Vertrauensausschuss gebildet. Dieser besteht aus den Vorsitzenden und den Vertrauensleuten der jetzigen Kirchenvorstände, sowie aus jeweils einem Mitglied jeder Gemeinde, das zum Kirchenvorstand wählbar, aber derzeit nicht im  Kirchenvorstand ist. 

Über die Arbeit des Vertrauensausschusses und deren Ergebnisse werden Sie in „Kanzelabkündigungen“ in den Gottesdiensten am 24. März, 19. Mai, 16. Juni, 22. September und weiteren, sowie auf dieser Internetseite  informiert. Auch über die Tagespresse, facebook, Instagram und im persönlichen Gespräch halten wir Sie weiterhin auf dem Laufenden. 

Alle Gemeindeglieder können dem Vertrauensausschuss Kandidaten und Kandidatinnen für den Kirchenvorstand vorschlagen.  

Die Frist zur Benennung von Kirchengemeindegliedern für den Wahlvorschlag beginnt am 25.03. und endet am 30.04. 2024. Vorschläge richten Sie bitte an eine der folgenden Personen: Pfr. Dr. Wolfgang Weich, Inge Herrmann, Pfrin. Gisela Bruckmann, Ingo Rüd, Christa Weinzierl, Pfrin. Barbara Renger, Monika Schwarz, Elisabeth Dämmrich, Pfr. Mulugeta, Ralf König. Die Kontaktdaten finden Sie unter den verlinkten Namen sowie bei den jeweiligen Gemeinden in unserem Gemeindebrief "evangelisch in schweinfurt".

Mit Hilfe Ihrer Vorschläge erstellt der Vertrauensausschuss einen vorläufigen Wahlvorschlag, der am 19. Mai durch Abkündigungen im Gottesdienst und auf dieser Internetseite veröffentlicht wird. Dann beginnt eine 10 tägige Frist, in der noch weitere Kandidat:innen vorgeschlagen werden können. Wenn ein wählbares Gemeindemitglied von einer bestimmten Zahl Wahlberechtigter schriftlich vorgeschlagen wird, muss es in den Wahlvorschlag aufgenommen werden. 

„Kandidier für Kirche – Stimm für Kirche“ das ist das Motto der KV – Wahl 2024.  

Evangelische Kirche lebt davon, dass Menschen Verantwortung übernehmen und Kirche mitgestalten mit ihrem Sachverstand, ihrer Persönlichkeit und ihrem Glauben. Vielleicht sind Sie einer dieser Menschen! Wir freuen uns auf Sie und Ihre Ideen. 

Der Vertrauensauschuss

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