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Christuskirche, Dreieinigkeitskirche, Gustav-Adolf-Kirche, St. Johannis, St. Lukas und St. Salvator

Die Wahl zum neuen, gemeinsamen Kirchenvorstand ist abgeschlossen

Liebe Mitglieder unserer Kirchengemeinden, liebe Leserinnen und Leser,

die Wahl zum neuen, gemeinsamen Kirchenvorstand der Kirchengemeinden in der Pfarrei Schweinfurt-Stadt ist mit dem Wahltag am 20. Oktober 2024 zum Abschluss gekommen.

Gewählt wurden
  • aus der Kirchengemeinde Schweinfurt-Christuskirche
    Timo Menschner, Claudia Schemm, Dr. Jürgen Schott, Alexandra Warmuth,
  • aus der Kirchengemeinde Schweinfurt-Dreieinigkeitskirche
    Abolghassem Nekoupoor Sigaroudi, Ingo Rüd,
  • aus der Kirchengemeinde Schweinfurt-Gustav-Adolf-Kirche
    Svetlana Kiel, Michele Pfister,
  • aus der Kirchengemeinde Schweinfurt-St. Johannis:
    Jens Drescher, Kerstin Feuerstein-Dörnhöfer, Johanna Wagner,
  • aus der Kirchengemeinde Schweinfurt-St. Lukas:
    Ralf König, Theresa Schefbeck, Vera Schleyer, Christian Stoßberg,
  • aus der Kirchengemeinde Schweinfurt-St. Salvator
    Birgit Assmann, Barbara Höger.

Mit der Veröffentlichung dieses Ergebnisses und der Kanzelabkündigung am Sonntag, 27. Oktober 2024, in den Gottesdiensten der Pfarrei beginnt die einwöchige Anfechtungsfrist. Falls Sie - als Mitglied einer der Kirchengemeinden der Pfarrei - das Ergebnis der Wahl anfechten wollen, wenden Sie sich bitte bis 3. November 2024 an den Vorsitzenden des Vertrauensausschusses Pfarrer Weich.

Großen Dank allen Kandidierenden für Ihre Bereitschaft und auch den Mut, sich einer solchen Wahl zu stellen!
Gratulation den Gewählten!

Vielen Dank auch den Mitgliedern des Vertrauensausschusses und allen, die bei der Wahl mitgearbeitet haben.

Wie es weiter geht:

Zum neu gewählten Kirchenvorstand gehören auch die Inhaberinnen und Inhaber der Pfarrstellen der Pfarrei Dekan Oliver Bruckmann, Diakon Norbert Holzheid, Pfarrerinnen und Pfarrer Barbara Renger, Gisela Bruckmann, Wolfgang Weich, Mulugeta Giragn Aga, Christoph Rupprecht. In seiner ersten Sitzung wird sich der gewählte Kirchenvorstand durch Berufung von drei weiteren Personen vervollständigen.

Am ersten Advent, 1. Dezember 2024, 10:30 entpflichten wir im pfarreiweiten Gottesdienst in der St. Johanniskirche dankbar die gegenwärtigen Kirchenvorstände und führen den neuen, gemeinsamen Kirchenvorstand ein.

Ihr Vertrauensausschuss

Und der Friede Gottes, höher als alle unsere Vernunft, bewahre unsere Herzen und Sinne in Christus Jesus. 

 

Am 20.10.2024 sind KV-Wahlen

Wenn Sie per Briefwahl wählen, ...

bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Wahlbrief vollständig (weißer Umschlag, gefüllt mit Ihrem Wahlausweis und mit dem blauen Umschlag, der den ausgefüllten Stimmzettel enthält) bis Samstag, 19.10.2024, 18:00 Uhr im Pfarramt Schweinfurt-Stadt (Postkasten) ist.

Wenn Sie persönlich wählen wollen, ...

bitte kommen Sie mit Ihrem Wahlausweis am Sonntag, 20.10.2024 in eines unserer Wahllokale zu folgenden Zeiten:

  • 10:00 – 11:00 Uhr: Gustav-Adolf-Kirche - Gemeinderäume, Ludwigstr. 10, 97421 Schweinfurt
  • 11:30 – 12:30 Uhr: St. Johannis-Kirche, Martin-Luther-Platz 1, 97421 Schweinfurt
  • 10:00 – 13:00 Uhr: Christuskirche - Gemeinderäume, Maibacher Str. 50, 97424 Schweinfurt
  • 11:00 – 14:00 Uhr: Gut Deutschhof, Arnsbergstr. 1, 97422 Schweinfurt

Unsere 30 Kandidierenden ...

finden Sie mit Selbstvorstellungen im aktuellen "Evangelisch in Schweinfurt, Ausgabe Oktober-November 2024".

 

 

4. Kanzelabkündigung 
(22. und 29.09.2024)

Liebe Gemeinde,

am 20. Oktober ist Kirchenvorstandswahl. Kommen Sie und geben Sie den Frauen und Männern Ihre Stimme, von denen Sie möchten, dass sie in den nächsten sechs Jahren die Entscheidungen für unsere Gemeinden treffen.

„Stimm für Kirche.“ heißt: Mir ist der Glaube wichtig, ich gehöre zur evangelischen Kirche. Meine Stimme gestaltet die Kirche vor Ort mit.

Sie können sich vergewissern, ob Sie im Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragen sind. Dazu liegt es in den zwei Wochen vom 23.09.2024 bis zum 06.10.2024 zu üblichen Bürozeiten (Mo-Do 9-17 Uhr, Fr 9-13 Uhr) im Pfarramt Schweinfurt-Stadt (Martin-Luther-Platz 18, 97421 Schweinfurt) auf.
Gegebenenfalls können Sie den Antrag auf Ergänzung des Verzeichnisses stellen oder Einspruch gegen die Eintragung einlegen.

Damit Sie gut Bescheid wissen, hier die wesentlichen Informationen zum Wahltag:

Sie können Ihre Stimme am 20. Oktober in den Wahllokalen persönlich abgeben. 
Wir haben für Schweinfurt-Stadt am Wahltag vier Wahllokale geöffnet

  • 10:00 – 11:00 Uhr: Gustav-Adolf-Kirche - Gemeinderäume, Ludwigstr. 10, 97421 SW
  • 11:30 – 12:30 Uhr: St. Johannis-Kirche, Martin-Luther-Platz 1, 97421 SWGemeinsame Gemeindeversammlung der Kirchengemeinden der Pfarrei Schweinfurt-Stadt
  • 10:00 – 13:00 Uhr: Christuskirche - Gemeinderäume, Maibacher Str. 50, 97424 SW
  • 11:00 – 14:00 Uhr: Gut Deutschhof, Arnsbergstr. 1, 97422 SW

Bringen Sie bitte Ihren Wahlausweis mit.

Sie können auch die Briefwahl nutzen. Alles was Sie dazu benötigen - einschließlich Stimmzettel - erhalten Sie in diesen Tagen mit der Post.

Die Wahl ist geheim.

In unseren Kirchengemeinden sind insgesamt 17 Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher für den gemeinsamen Kirchenvorstand zu wählen. Zur Information über die Einzelheiten des Wahlverfahrens liegen im Wahlraum das Kirchenvorstandswahlgesetz und seine Ausführungsbestimmungen auf.

Um Kandidierende kennen zu lernen und letzte Fragen zur Wahl zu klären ergeht herzliche Einladung zur gemeinsamen Gemeindeversammlung am Donnerstag, 02.10.2024 um 19:00 Uhr in der Christuskirche, Maibacher Str. 50, 97424 SW.

Bitte, kommen Sie am 20. Oktober zur Wahl oder nutzen Sie die Briefwahl.
Der Vertrauensausschuss

 

 

3. Kanzelabkündigung (16.06.2024 und 23.06.2024, mit dem endgültigen Wahlvorschlag)

 

Liebe Gemeinde,

„Stimm für Kirche“ – unter diesem Motto findet am 20. Oktober die Kirchenvorstandswahl statt.

Gewählt wird ein gemeinsamer Kirchenvorstand für die Pfarrei Schweinfurt-Stadt, die Kirchengemeinden bilden qualifizierte Stimmbezirke, d.h. für jede Kirchengemeinde ist, abhängig von der Größe, eine bestimmte Anzahl von zu wählenden KV-Mitgliedern vorgesehen: für Dreieinigkeitskirche, Gustav-Adolf-Kirche und St.Salvatorkirche jeweils 2, für St.Johannis 3, für Christuskirche und St. Lukas je 4.

Der Vertrauensausschuss hat den endgültigen Wahlvorschlag aufgestellt. Er enthält folgende Namen:

Gert Ehrlich, Barbara Hellmann, Timo Menschner, Dr. Jürgen Schott, Claudia Schemm, Alexandra Warmuth (Schweinfurt-Christuskirche),

Valentina Böttcher, Abolghassem Nekoupoor-Sigaroudi, Ingo Rüd (Schweinfurt-Dreieinigkeitskirche),

Svetlana Kiel, Michele Pfister, Barbara Schmidt, Wolfgang Schwarz (Schweinfurt-Gustav-Adolf-Kirche),

Jens Drescher, Kerstin Feuerstein-Dörnhöfer, Nicolas Friedel, Ulrich Herrmann, Christian Knoche, Johanna Wagner, (Schweinfurt-St.Johannis),

Birgit Assmann, Barbara Höger, Monika Oehlgardt, Michael Urlaub (Schweinfurt-St.Salvator),

Gerhard Hüßner, Ralf König, Klaus Scherer, Theresa Schefbeck, Vera Schleyer, Waldemar Schulz, Christian Stoßberg (Schweinfurt-St.Lukas).

Diese 30 Männer und Frauen aus unseren Gemeinden haben sich zur Kandidatur bereit erklärt. Das heißt: Sie sind bereit, mit ihrer Person, ihrer Zeit und Kraft, sich einzusetzen für die Lebendigkeit und für die Aufgaben unserer Gemeinde. Wir können sie darin bestärken durch unser Interesse und durch unsere Stimmabgabe. Bitte merken Sie sich den 20. Oktober vor. Es ist der Wahltag. Dadurch, dass Sie zur Wahl gehen oder von der Briefwahl Gebrauch machen und Ihre Stimme abgeben, entscheiden Sie sich für unsere evangelischen Gemeinden.

Der Vertrauensausschuss


 

2. Kanzelabkündigung (19.05.2024)
mit vorläufigem Wahlvorschlag

Liebe Gemeinde,

„Stimm für Kirche.“ – unter diesem Motto findet am 20. Oktober die Kirchenvorstandswahl statt.

Gewählt wird ein gemeinsamer Kirchenvorstand für die Pfarrei Schweinfurt-Stadt, die Kirchengemeinden bilden qualifizierte Stimmbezirke, d.h. für jede Kirchengemeinde ist, abhängig von der Größe, eine bestimmte Anzahl von zu wählenden KV-Mitgliedern vorgesehen: für Dreieinigkeitskirche, Gustav-Adolf-Kirche und St.Salvatorkirche jeweils 2, für St.Johannis 3, für Christuskirche und St. Lukas je 4.

26 Männer und Frauen aus unseren Gemeinden haben sich bis jetzt zur Kandidatur bereit erklärt. Das heißt: Sie sind bereit, mit ihrer Person, ihrer Zeit und Kraft, sich einzusetzen für die Lebendigkeit und für die Aufgaben unserer Gemeinde. Wir können sie darin bestärken durch unser Interesse und durch unsere Stimmabgabe. Dazu bekommen Sie, liebe Gemeinde, heute wichtige Informationen.

Der Vertrauensausschuss hat den vorläufigen Wahlvorschlag aufgestellt. Er wird am 19.05.2024 in den Gottesdiensten verlesen.

Sie können weitere Kandidatinnen und Kandidaten benennen. Dazu gilt eine Frist von 10 Tagen, die am 30.05.2024 endet.

Geben Sie Ihre Vorschläge bitte in diesem Zeitraum an den Vertrauensausschuss, bzw. ans Pfarramt.

Der Vertrauensausschuss muss Kandidatinnen und Kandidaten in den Wahlvorschlag aufnehmen, wenn sie wählbar sind und von mindestens 60 wahlberechtigten Gemeindemitgliedern schriftlich vorgeschlagen wurden.

Bitte merken Sie sich den 20. Oktober vor. Es ist der Wahltag. Dadurch, dass Sie zur Wahl gehen oder von der Briefwahl Gebrauch machen und Ihre Stimme abgeben, entscheiden Sie sich für unsere evangelische Gemeinde.

Der Vertrauensausschuss

 

1. Kanzelabkündigung (24.03.2024)

Am 20. Oktober 2024 werden die Kirchenvorstände der evangelischen Kirchengemeinden in ganz Bayern neu gewählt. 

Die Kirchenvorstände der Pfarrei Schweinfurt-Stadt haben beschlossen, bei dieser Wahl einen gemeinsamen Kirchenvorstand für die Kirchengemeinden Christuskirche, Dreieinigkeitskirche, Gustav-Adolf-Kirche, St. Johannis, St. Lukas und St. Salvator zu bilden. Dort werden alle Kirchengemeinden entsprechend ihrer Gemeindegliederzahl vertreten sein. (Christuskirche 4 Kirchenvorsteher:innen, Dreieinigkeitskirche 2, Gustav-Adolf-Kirche 2, St. Johannis 3, St. Lukas 4, St. Salvator 2.) Insgesamt sind 17 Kirchenvorsteher:innen zu wählen. Der Wahlvorschlag soll die doppelte Anzahl an Kandidierenden, also mindestens 34 Leute umfassen. 

Nach der Wahl werden von den Gewählten und den Pfarrstelleninhaber:innen der sechs Stadtpfarrei-Gemeinden noch drei weitere Mitglieder berufen.  

Die wichtigsten Informationen zur Wahl: 

Wählen dürfen alle Gemeindeglieder, die am Wahltag 14 Jahre alt und konfirmiert bzw. in die evangelische Kirche aufgenommen sind oder mindestens 16 Jahre alt sind und seit 3 Monaten in einer unserer Kirchengemeinden wohnen.  

Wählbar sind Gemeindemitglieder ab 18 Jahren. 

Die Kirchenleitung hat eine allgemeine Briefwahl vorgesehen. Das heißt: Alle Wahlberechtigten bekommen ihre kompletten Wahlunterlagen ohne Antrag per Post. Sie können damit in Ihr Wahllokal kommen oder direkt Briefwahl durchführen. 

Zur Vorbereitung der Wahl und zur Aufstellung des Wahlvorschlags wurde ein gemeinsamer Vertrauensausschuss gebildet. Dieser besteht aus den Vorsitzenden und den Vertrauensleuten der jetzigen Kirchenvorstände, sowie aus jeweils einem Mitglied jeder Gemeinde, das zum Kirchenvorstand wählbar, aber derzeit nicht im  Kirchenvorstand ist. 

Über die Arbeit des Vertrauensausschusses und deren Ergebnisse werden Sie in „Kanzelabkündigungen“ in den Gottesdiensten am 24. März, 19. Mai, 16. Juni, 22. September und weiteren, sowie auf dieser Internetseite  informiert. Auch über die Tagespresse, facebook, Instagram und im persönlichen Gespräch halten wir Sie weiterhin auf dem Laufenden. 

Alle Gemeindeglieder können dem Vertrauensausschuss Kandidaten und Kandidatinnen für den Kirchenvorstand vorschlagen.  

Die Frist zur Benennung von Kirchengemeindegliedern für den Wahlvorschlag beginnt am 25.03. und endet am 30.04. 2024. Vorschläge richten Sie bitte an eine der folgenden Personen: Pfr. Dr. Wolfgang Weich, Inge Herrmann, Pfrin. Gisela Bruckmann, Ingo Rüd, Christa Weinzierl, Pfrin. Barbara Renger, Monika Schwarz, Elisabeth Dämmrich, Pfr. Mulugeta, Ralf König. Die Kontaktdaten finden Sie unter den verlinkten Namen sowie bei den jeweiligen Gemeinden in unserem Gemeindebrief "evangelisch in schweinfurt".

Mit Hilfe Ihrer Vorschläge erstellt der Vertrauensausschuss einen vorläufigen Wahlvorschlag, der am 19. Mai durch Abkündigungen im Gottesdienst und auf dieser Internetseite veröffentlicht wird. Dann beginnt eine 10 tägige Frist, in der noch weitere Kandidat:innen vorgeschlagen werden können. Wenn ein wählbares Gemeindemitglied von einer bestimmten Zahl Wahlberechtigter schriftlich vorgeschlagen wird, muss es in den Wahlvorschlag aufgenommen werden. 

„Kandidier für Kirche – Stimm für Kirche“ das ist das Motto der KV – Wahl 2024.  

Evangelische Kirche lebt davon, dass Menschen Verantwortung übernehmen und Kirche mitgestalten mit ihrem Sachverstand, ihrer Persönlichkeit und ihrem Glauben. Vielleicht sind Sie einer dieser Menschen! Wir freuen uns auf Sie und Ihre Ideen. 

Der Vertrauensauschuss

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